Mitgliedschaft und Beitragssätze des Vereins
Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem Jahresbeitrag und den Gebühren für die Jahreskarte. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen. Eine Neuaufnahme ist nur möglich, solange Jahreskarten zur Verfügung stehen.
Erfolgt die Aufnahme in den Verein als Mitglied auf Probe während des laufenden Jahres, so kann der Beitrag für das erste Mitgliedsjahr auch gestaffelt werden.
Beiträge mit Fischereierlaubnis jährlich (Aktiv)
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Erwachsene Neumitglied erstes und zweites Jahr *)
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325,00 Euro
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Erwachsene ab dem dritten Jahr
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225,00 Euro
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Frauen als Familienmitglied
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125,00 Euro
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Rentner mit Arbeitsdienst auf Antrag bei Vorstand
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150,00 Euro
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Rentner ohne Arbeitsdienst
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225,00 Euro
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Jugend
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75,00 Euro
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Jugend über 16 Jahre mit abgelegter Fischerprüfung auf Antrag bei Vorstand
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125,00 Euro
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Beiträge ohne Fischereierlaubnis jährlich (passiv)
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75,00 Euro
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*) Mitgliedsbeitrag für Neumitglieder (Mitglieder auf Probe) bei Beitritt und Aufnahme in den Vereinin der Zeit vom 01. Februar bis 31. Maiin der Zeit vom 01. Juni bis 31. August in der Zeit vom 01. September bis Ablauf Jahreskarte
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325,00 Euro250,00 Euro175,00 Euro
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Die Beiträge sind für Selbstzahler jährlich am 15. Dezember für das folgende Kalenderjahr fällig.
Bei allen anderen Zahlern wird der Beitrag Anfang Januar für das laufende Kalenderjahr per Lastschrifteinzug vom angegebenen Bankkonto (Aufnahmeantrag) abgebucht.
Aufnahmegebühr: Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Kartenausgabe für die neue Saison erfolgt immer im Januar.
Die Einträge der gefangenen Fische im Fangbuch sind am Jahresende in die Fangliste (mittleres Blatt im Fangbuch zu übertragen (Anzahl der Fische und Gesamtgewicht der verschiedenen Fischarten).
Die Fangliste ist spätestens am 15. Januar bei der Vorstandschaft abzugeben.
Die nicht fristgerechte Abgabe der Fangliste wird mit einer Strafe von 20,00 Euro belegt.
Weitere Informationen zur Beitragsordnung: