Beschränkungen und Verbote an den Gewässern
- Die ausgelegten Angelgeräte sind ständig unter Aufsicht zu halten!
- Tote Fische dürfen nicht in das Wasser eingebracht werden.
- Fische, die einem Schonmaß unterliegen, dürfen nicht als Köder verwendet werden.
- Am Tage einer Haupt/Herbstversammlung sind die Gewässer ab 17.00 Uhr gesperrt!
- Zu angesetzten Arbeitsdiensten ist das jeweilige Gewässer ab 1 Stunde vor und nach dem Arbeitsdienst gesperrt.
- Das Eisfischen und Fischen vom Boot ist aus versicherungstechnischen Gründen verboten.
- Die Angelplätze sind sauber zu halten!
- Außerhalb der ausgewiesenen Feuerstellen bzw. Feuerkörbe sind Lagerfeuer verboten!
- Am Tag der angesetzten Vereinsfischen sind alle anderen Gewässer bis 17:00 Uhr gesperrt! Das Gewässer, an dem das Fischen stattfindet, bleibt für den Rest des Tages gesperrt.
- Flurschäden sind zu vermeiden.
Des weiteren gilt:
Glonn:
Das Fischen in den Fischaufstiegshilfen an der Mühle in Arnbach, am Wehr nach Arnbach Richtung Hörgenbach und in Markt Indersdorf/Moosmühle beim Sägewerk ist verboten.
GADA-Weiher:
Der Bagger- und Werksbetrieb darf nicht gestört werden!
Das Fischen vom Belly-Boat mit Rücksichtnahme auf andere am Gewässer angelnde Mitglieder ist gestattet. Nach angesetzten Vereinsfischen ist das betroffene Gewässer zwei Wochen für das Angeln vom Belly-Boat gesperrt.
Zanderweiher:
Das Befahren der Südseite am Zanderweiher innerhalb der Absperrungen ist verboten!
Das Fischen vom Belly-Boat mit Rücksichtnahme auf andere am Gewässer angelnde Mitglieder ist gestattet. Nach angesetzten Vereinsfischen ist das betroffene Gewässer zwei Wochen für das Angeln vom Belly-Boat gesperrt.
Pastweiher:
Da die Pastweiher im Wasserschutzgebiet liegen, ist jegliches Feuer verboten.